Abschaffung des Eigenmietwerts: Jetzt handeln und noch Steuervorteile sichern

Die Schweiz steht vor einer historischen Veränderung im Steuerrecht: Der Eigenmietwert soll abgeschafft werden. Für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer bedeutet das vor allem eines: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um klug zu investieren.

Was viele noch nicht wissen: Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts ändern sich auch die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Renovationen, Sanierungen und energetische Massnahmen. Wer heute handelt, kann doppelt profitieren – steuerlich und langfristig beim Wohnkomfort. 

Was ist der Eigenmietwert – und was ändert sich jetzt?

Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Eigentümer für das selbstbewohnte Eigenheim versteuern müssen. Im Gegenzug konnten bisher Unterhaltskosten, Renovationen, energetische Sanierungen sowie Hypothekarzinsen steuerlich geltend gemacht werden.

Mit der geplanten Abschaffung entfällt zwar die Besteuerung des Eigenmietwerts – gleichzeitig werden aber auch viele Abzüge eingeschränkt oder ganz gestrichen

👉 Das bedeutet:
Was heute noch steuerlich abzugsfähig ist, könnte "morgen" verloren sein.

Warum jetzt der beste Zeitpunkt für Renovationen ist

Viele Expertinnen und Experten sind sich einig: Die Übergangsphase vor der endgültigen Umsetzung ist entscheidend. In dieser Zeit können Eigentümer:

  • Renovationskosten noch voll oder teilweise steuerlich absetzen

  • energetische Massnahmen steuerlich optimieren

  • Fördergelder für Wärmepumpen, Heizungssanierungen oder energetische Verbesserungen sichern

  • den Immobilienwert nachhaltig steigern

Kurz gesagt: Wer jetzt investiert, investiert nicht nur ins Zuhause – sondern auch in die eigene Steueroptimierung.

Diese Investitionen lohnen sich jetzt besonders

🔥 Heizungsersatz & Wärmepumpen

Der Ersatz fossiler Heizsysteme durch moderne Wärmepumpen zählt zu den steuerlich attraktivsten Massnahmen – zusätzlich profitieren Sie von kantonalen Fördergeldern und massiv tieferen Energiekosten.

🚿 Badezimmer-Sanierungen

Ob Dusch-WC, neue Armaturen, energieeffiziente Warmwasserlösungen oder moderne Lichtspiegel oder Spiegelschränke – viele dieser Investitionen gelten aktuell noch als abzugsfähige Unterhaltskosten.

🏠 Energetische Sanierungen

Verbesserungen an Gebäudehülle, Warmwasseraufbereitung oder Heiztechnik erhöhen nicht nur den Wohnkomfort, sondern auch den Wiederverkaufswert Ihrer Immobilie.

Zeit ist jetzt ein entscheidender Faktor

Die Abschaffung des Eigenmietwerts kommt – aber nicht über Nacht. Genau diese Übergangszeit ist Ihre Chance.

Viele Eigentümer warten ab. Die, die jetzt handeln, sichern sich:

  • steuerliche Vorteile

  • Fördergelder

  • bessere Konditionen

  • langfristige Einsparungen

👉 Später renovieren kann teurer werden – und steuerlich weniger attraktiv.

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