AGB

Swiss VFG GmbH, Industriestrasse 1, CH-4805 Brittnau
Stand: 29. September 2026

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Lieferungen von Waren, Material oder Dienstleistungen (nachfolgend Produkte genannt) der Swiss-VFG GmbH, Brittnau, Schweiz (nachfolgend Kurzform VFG genannt).

2. Allgemeines

Die folgenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen der VFG in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein und werden durch die Auftragserteilung durch den Kunden als anerkannt betrachtet. Abweichungen hiervon sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von der VFG schriftlich bestätigt werden.

Der Besteller bzw. Kunde hat die Pflicht, die VFG auf gesetzliche Vorschriften sowie andere Richtlinien, Normen und ähnliche Bestimmungen aufmerksam zu machen, die bei der Vertragserfüllung ggf. beachtet werden müssen.

Falls eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig ist, wird diese Bestimmung durch eine neue ersetzt, die dem rechtlichen Inhalt und wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

3. Auftragsbestätigung, Bestellungen, Annullierung und Eigentumsvorbehalt

Für Lieferung und Leistung ist die Auftragsbestätigung einschliesslich eventueller Beilagen der VFG massgebend. Sofern innerhalb von 5 Tagen kein Bescheid erfolgt, sind die aufgeführten Spezifikationen und Inhalte verbindlich. Materialien oder evtl. zusätzliche Dienstleistungen, die darin nicht enthalten sind, werden separat berechnet. Bestellungsänderungen und Annullierungen setzen das schriftliche Einverständnis der VFG voraus. Kosten, die daraus entstehen, sind vom Besteller zu tragen. VFG behält sich das Eigentum an seiner Lieferung bis zu ihrer vollständigen Bezahlung vor. Der Besteller bzw. Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums der VFG erforderlich sind, mitzuwirken.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die in den Dokumenten der VFG angegebenen Preise können ohne vorherige Ankündigung geändert werden und verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ab Lager / Werk. Allfällige Verpackungen, Versicherungen und Transport sind nicht in den Preisen inbegriffen und werden bei Anfrage separat aufgeführt.

Bei einer Preiserhöhung bleiben die bestätigten Preise für fest erteilte und spezifizierte Aufträge maximal 2 Monate über das Datum der Preiserhöhung hinaus gültig. Die bestätigten Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn es nach dem Versand der Lieferung ab Lager / Werk zu Verzögerungen kommt.

Es ist unzulässig, Zahlungen aufgrund von Beanstandungen, noch ausstehenden Gutschriften oder nicht anerkannten Forderungen der VFG zu kürzen oder zurückzuhalten. Annullierungen oder Rücknahmen von Spezialprodukten nach Bestellung sind nur unter schriftlicher Zustimmung der VFG möglich. Der Besteller bzw. Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht für Lieferungen der VFG.

VFG behält sich das Recht vor, Vorauszahlungen zu verlangen, wenn Zweifel an den vertraglich vereinbarten Zahlungsbedingungen bestehen. Abweichungen unter schriftlicher Vereinbarung mit VFG sind davon ausgeschlossen.

Durch die Bestellung gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Ein Vertrag wird erst gültig geschlossen, wenn VFG die Annahme des Vertrags erklärt — durch Auftragsbestätigung, Rechnungserstellung oder spätestens bei Versand des Produkts.

5. Angaben, Daten, verfügbare Dokumente, Produkte

Abbildungen und Angaben zu Massen, Gewichten, Preisen usw. von VFG sind unverbindlich. Änderungen bleiben vorbehalten. Verbindliche Massskizzen müssen in Einzelfällen explizit bei VFG angefordert werden. Der Besteller bzw. Kunde anerkennt die Rechte an den Unterlagen von VFG und verzichtet auf eine Vervielfältigung oder Zugänglichkeit an Dritte ohne schriftliche Zusage von VFG.

6. Lieferfristen, Leistungs- und Lieferumfang

Die Lagerverfügbarkeit von Produkten gemäss Angebot oder Preisliste kann bei Abruf-Lieferterminen nicht garantiert werden. Spezialprodukte werden erst nach endgültigem Auftragsabruf bestellt. Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt, Pandemie, Streiks oder Verzögerungen bei Unterlieferanten können nicht VFG angelastet werden.

Die Nichteinhaltung einer Lieferfrist berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt noch zur Schadenersatzforderung. Der Transport ist nicht in den Preisen inbegriffen und wird bei zusätzlicher Lieferleistung separat berechnet. Der Transport erfolgt auf Bordsteinkante. Grundsätzlich ist der Ablad Sache des Bestellers bzw. Kunden.

7. Annahme, Prüfung und Rücksendungen

Der Besteller bzw. Kunde hat die Pflicht, die Waren unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Sichtbare Mängel müssen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt schriftlich reklamiert werden. Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt.

Grundsätzlich hat der Besteller bzw. Kunde kein Recht auf Rücksendung. Rücksendungen werden nur in Ausnahmefällen im Rahmen der Garantie und Gewährleistungspflicht akzeptiert, sofern dies zuvor schriftlich von VFG bestätigt wurde. Rücksendungen erfolgen stets auf Kosten des Kunden.

8. Garantie und Gewährleistung

Die Garantie- und Gewährleistungsdauer für VFG Produkte beträgt 24 Monate ab Zeitpunkt der Lieferung. VFG erfüllt seine Garantieverpflichtungen, indem defekte Teile nach eigenem Ermessen kostenlos repariert oder Ersatzteile ab Werk zur Verfügung gestellt werden.

Die Garantie erlischt, wenn der Besteller bzw. Kunde oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten Änderungen oder Reparaturen an den Produkten durchführen. Ansprüche auf Schadensersatz aus Mängelfolgeschäden werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

9. Produktehaftpflicht

VFG haftet gemäss den Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes aus fehlerhaften Produkten und darauf folgenden Schäden nur, sofern VFG als Produzent oder Hersteller im Sinne dieses Gesetzes gilt.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Der Gerichtsstand ist ausschliesslich Dagmersellen / Kanton Luzern. Es gilt Schweizer Recht. Internationale Vorschriften über Kaufverträge werden ausdrücklich ausgeschlossen.

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